Gebührenordnung für Verleiher auf der Plattform Sonderwerkzeugverleih.

  • Plattformnutzungsgebühr:
  • 5% + 50 Cent
  • Kaution:
    • Der Vermieter legt die Kaution fest. Es wird empfohlen, dass die Höhe der Kaution dem Neupreis des Werkzeugs entspricht. Falls das Werkzeug nicht mehr neu erhältlich ist, sollte die Kaution so hoch festgelegt werden, dass im Zweifelsfall die Kosten für die Herstellung oder Reparatur des Werkzeugs gedeckt sind.

Diese Gebührenordnung soll dem Verleiher klar zeigen, welche Kosten mit der Nutzung der Plattform und den angebotenen Serviceleistungen verbunden sind.

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